HOME-OFFICE

Der Wunsch vieler Arbeitnehmer*innen nach mehr zeitlicher und örtlicher Flexibilität in der Arbeitswelt ist durch die Corona-Pandemie um einen gesundheitlichen Aspekt erweitert worden. Von einem Tag auf den anderen durfte/musste eine beträchtliche Zahl an Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitsleistung an einem anderen Ort als dem gewohnten Büro verrichten. Seitdem sind Begriffe wie Homeoffice, Telearbeit, Teleheimarbeit, Teleworking oder auch Mobile Working in aller Munde und hochaktuell. Doch handelt es sich dabei um Synonyme oder gibt es doch Unterschiede? Wir sind dieser Frage nachgegangen und haben dabei Folgendes festgestellt.

Telearbeit

Im Jahr 2002 haben die europäischen Sozialpartner eine unverbindliche Rahmenvereinbarung zur Telearbeit erstellt, um effektive Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitswelt zu schaffen. Zur Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung erarbeitete daraufhin die Wirtschaftskammer mit der Industriellenvereinigung und dem Verband der öffentlichen Wirtschaft einen unverbindlichen Leitfaden mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Telearbeit.

Darin wird Telearbeit als eine Form der Arbeitsausführung beschrieben, bei welcher die zu leistende Arbeit in einer Arbeitsstätte außerhalb des Betriebes und damit nicht in den Büroräumlichkeiten des Arbeitgebers erbracht wird, obwohl die Arbeit auch im Büro erbracht werden könnte. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses/eines Arbeitsvertrages. Außerdem muss diese Form der Arbeit regelmäßig erbracht werden, das heißt, es darf sich nicht nur um gelegentliche Arbeit außerhalb des Büros handeln. Ob dies jedoch laufend an einem oder fünf Tagen pro Woche stattfindet, ist dabei irrelevant. In der Praxis kommen daher ua folgende Formen von Telearbeit vor, die sich danach unterscheiden, von wo die Telearbeit geleistet wird:

Teleheimarbeit: Arbeitsleistung wird zu Hause erbracht
Alternierende Telearbeit: Abwechselnde Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause und im Büro
Mobile Telearbeit: Arbeitsleistung wird dort erbracht, wo Telearbeitnehmer*innen sich gerade befinden
Telearbeit ist für die betroffenen Arbeitnehmer*innen und die Arbeitgeber*innen freiwillig. Sie kann schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart sein oder aber auch zu einem späteren Zeitpunkt durch freiwillige Vereinbarung aufgenommen werden. Telearbeit ändert als solche den Status des Arbeitsvertrages nicht, sondern nur die Art der Arbeitserbringung. Ein Wesensmerkmal, das ursprünglich für den Begriff Telearbeit verwendet wurde, war der Umstand, ob bei der Arbeitserbringung Informationstechnologien zum Einsatz gelangen.1

Telearbeit vs Homeoffice

Bislang herrschte also die Meinung, dass oben genanntes Wesensmerkmal für Telearbeit, nämlich der Einsatz von Informationstechnologien, auch gleichzeitig das Abgrenzungsmerkmal zwischen Telearbeit und Homeoffice darstellen würde. Demnach fielen unter Homeoffice alle Tätigkeiten ohne Einsatz von Informationstechnologien. Die aktuelle Auffassung dazu hat sich jedoch durch die gängige Praxis derart verändert, dass nach heutiger Ansicht eine Trennung der Definitionen nach IT (Informationstechnologien) und KT (Kommunikationstechnologien) nur schwer aufrechterhalten werden kann.2

Dennoch sollten die Begriffe Telearbeit und Homeoffice, unserer Meinung nach, nicht als Synonyme verwendet werden, auch wenn dies im allgemeinen Sprachgebrauch häufig der Fall ist. Vielmehr sollte man den Begriff „Telearbeit“ als Oberbegriff sehen, unter welchem dann Begriffe wie Homeoffice und Mobile Working unterschieden werden können.

Homeoffice = Teleheimarbeit oder alternierende Telearbeit

Sieht man sich die verschiedenen Arten von Telearbeit genauer an, so unterscheiden sich diese danach, von wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Wird dabei die Wohnung/das Zuhause der Arbeitnehmer*innen als Arbeitsort vereinbart, spricht man von Teleheimarbeit. Beim Begriff Teleheimarbeit ist vom Verständnis auszugehen, dass ausschließlich von zu Hause gearbeitet wird, ein Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber vor Ort also gar nicht eingerichtet ist. Bei der alternierenden Telearbeit wird demgegenüber abwechselnd zu Hause oder im Büro des Arbeitgebers gearbeitet.

Damit haben nun die Begriffe „Homeoffice“, „Teleheimarbeit“ und „alternierende Telearbeit“ ein Wesensmerkmal gemeinsam, nämlich den Bezug zur Wohnung/dem Zuhause der Arbeitskraft.4 Daher sind wir der Meinung, dass „Homeoffice eine spezielle Form der Telearbeit darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass zumindest zeitweise zu Hause gearbeitet wird.“ Findet das Homeoffice in der Form statt, dass ausschließlich zu Hause gearbeitet wird, kann der Begriff als Synonym für die Teleheimarbeit verwendet werden. Wird dagegen in der geringsten Form, also nur fallweise zu Hause gearbeitet und wird die übrige Arbeitsleistung in den Büroräumlichkeiten des Arbeitgebers erbracht, kann man von Homeoffice in Form von alternierender Telearbeit sprechen.

Dieses Verständnis kann unserer Meinung nach, verstärkt durch die Maßnahmen der COVID-19-Pandemie, dem modernen Begriff „Homeoffice“ unterstellt werden. Denn in diesem Zusammenhang haben einige Unternehmen für den Großteil der Belegschaft zeitweise entweder ausschließlich auf das Arbeiten von zu Hause umgestellt bzw. wurde eine Art Schichtbetrieb eingeführt, wobei es zu einem Wechsel zwischen dem Arbeiten zu Hause und im Büro gekommen ist.

Mobile Working = mobile Telearbeit

Eine Abgrenzung des Begriffs „Homeoffice“ ist jedoch zu einer weiteren Form der Telearbeit notwendig. Wird nämlich bei der Telearbeit nicht die Wohnung/das Zuhause als zumindest zeitweiser Ort der Arbeitsleistungserbringung vereinbart, sondern wird dieser flexibel – bis hin zu einer freien Wahl durch die Arbeitskraft – gehalten, handelt es sich um mobile Telearbeit. Hier fehlt also der ausdrückliche Bezug zur Wohnung/dem Zuhause der Arbeitskraft. Die Wohnung/das Zuhause kann damit zwar als Arbeitsort dienen, muss es aber nicht. Für diese Art der Telearbeit besteht zumeist lediglich die Auflage für die Arbeitnehmer*innen, online erreichbar zu sein, aber ohne einen Bezug zu einem bestimmten Arbeitsort5. Unserer Meinung nach könnte daher für die mobile Telearbeit der Begriff des Mobile Working als Synonym verwendet werden.6

Quelle

1 Sylvia Unger, Telearbeit (Homeoffice) im weka Verlag Dokument-ID: 1009904 abrufbar unter: HIER (13.01.2021); Leitfaden der WKO, des VÖWG und der industriellen Vereinigung zur Umsetzung der europäischen Rahmenvereinbarung über Telearbeit in Österreich vom 15. Juli 2005 abrufbar unter HIER (13.01.2021).
2 M.plus 022 – 05/19 Merkblatt der AUVA Sicherheit Kompakt zum Thema Telearbeitsplätze abrufbar unter: HIER (13.01.2021) S 5 f.
3 So auch auf der Website der Arbeitsinspektion abrufbar unter: HIER (13.01.2021).
4 Martin Risak, Home Office I – Arbeitsrecht in ZAS 2016/36, 204 f abrufbar unter: HIER (13.01.2021) 204.
5 Martin Risak, Home Office I – Arbeitsrecht in ZAS 2016/36, 204 f abrufbar unter: HIER (13.01.2021).
6 Siehe dazu auch Stefan Schuster, Homeoffice oder Mobile Working – (auch) die Kommunalsteuer macht den Unterschied in Linde Media abrufbar unter: HIER (13.01.2021); Dazu auch auf der Website der Arbeitsinspektion (siehe dazu bereits oben FN 3).

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Veröffentlicht: 20. Oktober 2021Kategorie: Allgemein, Recruiting5,1 min Lesezeit

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